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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 15 AS 428/13 WA   

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https://dejure.org/2014,104636
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 15 AS 428/13 WA (https://dejure.org/2014,104636)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.03.2014 - L 15 AS 428/13 WA (https://dejure.org/2014,104636)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. März 2014 - L 15 AS 428/13 WA (https://dejure.org/2014,104636)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 9 AS 1321/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 15 AS 428/13
    Auf Hinweis des Berichterstatters, dass zwischenzeitlich das Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtungsklage entfallen sein dürfte, weil der Gültigkeitszeitraum des angefochtenen Eingliederungsverwaltungsakts abgelaufen und mittlerweile auch die hierauf gestützte Sanktionsentscheidung des Beklagten rechtskräftig bestätigt worden sei (Urteil des 9. Senats des erkennenden Gerichts vom 28. Februar 2013 - L 9 AS 1321/11), hat der Kläger mit einem am 26. November 2013 eingegangenen Schriftsatz die Klage umgestellt und beantragt nunmehr sinngemäß,.

    Ein solches Interesse ist hier bereits deswegen zu verneinen, weil der Eingliederungsverwaltungsakt vom 14. April 2010 bereits einmal gerichtlich überprüft worden ist, nämlich im Rahmen der Klage, die der Kläger gegen den auf den Eingliederungsverwaltungsakt gestützten Sanktionsbescheid vom 5. August 2010 erhoben hat (Az. S 42 AS 1666/10 des SG Lüneburg und L 9 AS 1321/11 des LSG Niedersachsen-Bremen).

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 15 AS 428/13
    Eine solche ist indes nur dann anzunehmen, wenn die hinreichend konkrete Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergeht (Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Februar 2013 - L 14 AS 195/11 R - Rn. 16; Keller a. a. O.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - L 3 AS 4/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 15 AS 428/13
    Bei genauer Betrachtung ließ sich ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Eingliederungsverwaltungsakts auch nicht aus dem Umstand ableiten, dass dieser Grundlage eines noch nicht bestandskräftigen Sanktionsbescheides war (a. A. in einem gleichgelagerten Fall: Landessozialgericht Rheinland-Pflanz, Urteil vom 26.02.2008 - L 3 AS 4/08 - Rn. 29).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 11 AS 878/18
    Dieses Schreiben befindet sich nicht in den vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgängen (vgl. zur Existenz dieses Schreiben etwa: Widerspruch des Klägers gegen den Eingliederungs-Verwaltungsakt vom 14. April 2010, Bl. 15ff. der Gerichtsakte S 23 AS 1292/10 / L 15 AS 428/13; Tatbestände der Urteile des SG Lüneburg vom 12. August 2010 - S 23 AS 1292/10 - und des LSG Niedersachsen-Bremen vom 18. März 2014 - L 15 AS 428/13 WA - Verbis-Vermerk vom 31. März 2010, Bl. 166 der Gerichtsakte - GA -).

    Nach dem Vorbringen des Klägers erreichte ihn dieses Schreiben des Beklagten - nach Weitergabe durch seinen Prozessbevollmächtigten - am 7. April 2010 und damit erst nach Ablauf der Anmeldefrist (vgl. zu diesem Geschehensablauf: Widerspruch des Klägers gegen den Eingliederungs-Verwaltungsakt vom 14. April 2010, Bl. 15ff. der Gerichtsakte S 23 AS 1292/10 / L 15 AS 428/13).

    Eine vom Kläger gegen diesen Eingliederungs-Verwaltungsakt erhobene Klage blieb erfolglos (Urteil des SG Lüneburg vom 8. Dezember 2010 - S 23 AS 1292/10 -, Urteil des 15. Senats des erkennenden Gerichts vom 18. März 2014 - L 15 AS 428/13 WA - sowie Beschluss des Bundessozialgerichts - BSG - vom 10. Juni 2014 - B 14 AS 99/14 B -).

    Der Senat stützt sich hierbei insbesondere auf die Tatbestände der Urteile des SG Lüneburg vom 12. August 2010 - S 23 AS 1292/10 - und des LSG Niedersachsen-Bremen vom 18. März 2014 - L 15 AS 428/13 WA -, den Widerspruch des Klägers gegen den Eingliederungs-Verwaltungsakt vom 14. April 2010 (Bl. 15ff. der Gerichtsakte S 23 AS 1292/10 / L 15 AS 428/13), die vom Beklagten zur Gerichtsakte gereichten Verbis-Vermerke (Bl. 161ff. der Gerichtsakte - GA -), das übrige Vorbringen der Beteiligten sowie den Inhalt der zahlreichen dem Senat vorliegenden Akten.

    Aus den Tatbeständen der Urteile des SG Lüneburg vom 12. August 2010 - S 23 AS 1292/10 - und des LSG Niedersachsen-Bremen vom 18. März 2014 - L 15 AS 428/13 WA - ergibt sich zweifelsfrei, dass in den damaligen Verfahren die vollständigen diesbezüglichen Verwaltungsvorgänge vorlagen.

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